Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
§1 Angebote
Alle Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Erteilte Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung für den Verkäufer bindend.
Abweichenden Bedingungen in Bestellformularen oder in Bestellscheinen von unseren Kunden wiedersprechen wir bereits hiermit.
§ 2 Lieferbedingungen
a) Wenn nichts anderes vereinbart ist, ergeben sich die Preise aus unseren Preislisten zuzüglich der Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe.
b) Eine Transportversicherung wird von uns nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden und auf dessen Rechnung abgeschlossen.
c) Teillieferungen sind zulässig.
d) Wird eine vereinbarte Lieferfrist aus von uns zu vertretenden Gründen um mehr als 6 Wochen überschritten, kann der Kunde nach vorheriger Setzung einer Nachfrist von 3 Wochen vom Vertrag zurücktreten.
§ 3 Gefahrtragung
Die Lieferung erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Wir haben unsere Lieferverpflichtung erfüllt, sobald die Ware bei der Post, Bahn oder dem Spediteur übergeben wurde. Von uns nicht vertretende Umstände, wie etwa höhere Gewalt, Krieg, Streiks etc. entbinden uns für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von den Lieferverpflichtungen.
§ 4 Gewährleistung
Mängelrügen bei offensichtlichen Mängeln müssen uns unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden.
Mängelrügen wegen verdeckter Mängel müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich geltend gemacht werden.
Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Gewährleistung unter Ausschluss weitgehender Ansprüche nach unserer Wahl, entweder durch Nachbesserung oder durch Austausch bzw. Ersatzleistung.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto zu bezahlen.
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, sowie die Aufrechnung mit von uns bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenanforderungen ist unzulässig.
Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug so sind wir zur Lieferung weiterer bestellter Ware nicht verpflichtet.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Zinsen, Nebenforderungen sowie Unkosten einer etwaigen Rechtsverfolgung vor.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sicherheitshalber zurückzufordern. Für Waren, welche im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußert werden, tritt der Kunde schon im Voraus seine zukünftigen Ansprüche gegenüber seinen Kunden aus der Weiterveräußerung ab.
§ 7 Ausschluss von Schadensersatzansprüchen
Schadensersatzansprüche gleich welcher Art gegen uns, unseren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Arbeitnehmern sind soweit gesetzlich möglich, auf alle Fälle aber wenn sie auf nur leichter Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand Burg
Ist der Kunde Vollkaufmann, gilt als vereinbarter Gerichtsstand Burg.
Im Falle von Wechsel-, Scheck- oder Urkundenverfahren, unbeschadet unseres Rechts, ist das für den Kunden allgemein zuständige Gericht zu verständigen.